Bedingungen
Geltungsbereich
Die folgenden „Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen“ gelten für alle Leistungen der NKE AUSTRIA GmbH (kurz NKE) an natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln.
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren „Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen“, die der Käufer mit Empfang unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme der bestellten Ware anerkennt.
Abweichende Einkaufsbedingungen oder AGB des Käufers werden durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
Etwaige Nebenabreden oder einzelne Änderungen zu unseren „Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen“ bzw. sonstige Vereinbarungen bedürfen ausschließlich der Schriftform und werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Diese „Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen“ gelten für vergangene, gegenwärtige und zukünftige Geschäftsfälle. Bei Zweifeln in der Bedeutung von (rechtlichen) Begriffen oder hinsichtlich des Inhaltes dieses Dokumentes gilt die deutsche Version und geht diese allen anderen Versionen vor.
Preise / Verpackung
Angebot gültig für 2 Monate ab Angebotsdatum.
Die angegebenen Preise sind freibleibend.
Transportverpackungen werden zu Selbstkosten verrechnet. Die Berechnung von Bearbeitungszuschlägen für Kleinlieferungen, Sonderdokumentationen und anderen Nebenkosten behalten wir uns vor.
Es gelten die zum Lieferdatum aktuellen Preise und Rabatte. Rabatte gelten nur, wenn die Bezahlung vertragsgemäß erfolgt und/oder vereinbarte Gesamtmengen abgenommen werden. Bei Zahlungsverzug entfallen gewährte Rabatte und eingeräumte Skonti.
Währung / Zahlungsbedingungen / Forderungsabtretung / Verzug:
Die Währung in allen Angeboten ist ausschließlich Euro (€); abweichende Vereinbarungen sind vor Auftragsannahme schriftlich zu treffen.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Von diesem Zahlungsziel abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Alle Zahlungen haben ausschließlich bargeldlos auf eines unserer ausgewiesenen Firmenkonten zu erfolgen. Sämtliche mit der Überweisung verbundene Kosten und Spesen gehen immer zu Lasten des Käufers. Eine etwaige Kosten-/Spesenteilung bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. NKE ist berechtigt Ihre Forderungen ganz oder teilweise abzutreten. Wechsel und Schecks werden vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung nicht akzeptiert.
Bei Überschuldung und Zahlungseinstellung mit anschließender Beantragung des Insolvenzverfahrens bzw. bei sonstiger schuldhafter Nichteinhaltung des Zahlungszieles werden alle Forderungen, die NKE gegen den Käufer zustehen, sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden unter ausdrücklichem Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden Zinsen in Höhe von 8 % über dem von der Europäischen Zentralbank jeweils bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet.
Eingegangene Teilbeträge werden zuerst auf Kosten der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Einbringlichmachung der aushaftenden Forderung, sodann auf Zinsen und dann auf Kapital angerechnet.
Aufrechnungsverbot
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen – welcher Art auch immer – ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des vom Käufer zu leistenden Entgeltes, einschließlich Nebengebühren, vor.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang zu veräußern. Der Käufer tritt in diesem Fall den ihm zustehenden Anspruch aus dem Weiterverkauf zur Besicherung unserer Entgeltforderungen an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, den Erwerber auf die geschehene Abtretung aufmerksam zu machen, und verpflichtet sich der Käufer aus diesem Grund uns Einsicht in seine Bücher und in jeden den Weiterverkauf beurkundendes Rechnungsformular und Faktura zu gewähren. Der Käufer hat auf seinen Fakturen und in den Geschäftsbüchern auf die geschehene Forderungsabtretung hinzuweisen und uns vom Weiterverkauf zu verständigen.
Für den Fall des Zuwiderhandelns gegen obige Bestimmung sind wir berechtigt, die Geschäftsverbindung abzubrechen, noch ausständige Lieferungen zurückzuhalten und zudem Schadenersatz zu verlangen.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Für den Fall, dass der Eigentumsvorbehalt aus rechtlichen Gründen nicht voll wirksam sein sollte, ist der Käufer verpflichtet, die Sicherung unserer Warenforderungen entsprechend herbeizuführen und an allen erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.
Der Käufer hat sämtliche Kosten der Verfolgung des Eigentumsvorbehaltes zu ersetzen.
Lieferzeit
Die Lieferfristen sind Ca.-Angaben und werden nach Möglichkeit eingehalten. Unter Tagen sind Arbeitstage zu verstehen. Die Lieferfristen beginnen mit der Annahme der Bestellung mittels Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der endgültigen Abklärung der vor Fertigungsbeginn offenen Fragen.
Lieferungen, die auf Abruf bestellt sind, müssen längstens innerhalb des festgelegten Zeitraumes (Laufzeit des Rahmenzeitraumes) ab Vertragsabschluss abgerufen werden, widrigenfalls den Kunden die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges treffen. Nach Ablauf des festgelegten Zeitraumes werden dem Besteller die nicht abgenommen Mengen geliefert und verrechnet.
Von NKE nicht zu vertretende Lieferhindernisse berechtigten NKE entweder eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Als derartige nicht zu vertretende Lieferhindernisse gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Ausfall von Materiallieferungen, von NKE nicht vorhersehbare Lieferhindernisse, Produktionseinstellungen der Lieferanten, Unterbindungen der Verkehrswege, behördliche Eingriffe oder sonstige Fälle höherer Gewalt.
Das Recht zum Rücktritt steht NKE auch dann zu, wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die eine vollständige Einhaltung der Verpflichtungen gefährdet erscheinen lassen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind in allen Fällen ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Lieferfrist um mehr als vier Monate ist der Vertragspartner berechtigt, nach Gewährung einer einmonatigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Versand / Mängel
Der Versand erfolgt EXW gemäß Incoterms 2020 von uns benanntem Ort.
Abweichende Versandbedingungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Offensichtliche Mängel (z.B. Transportschäden odgl.) sind unverzüglich nach Übernahme unter Vorbehalt (z.B. „unter Vorbehalt übernommen – Transportschaden“ + Datum/Unterschrift des Fahrers) durch den Käufer zu reklamieren, sonstige Mängel binnen einer Frist von 8 Tagen ab Möglichkeit der Kenntnisnahme. Ansonsten erlöschen alle aus der Mangelhaftigkeit der Ware resultierenden Ansprüche. Wird die Beanstandung von NKE als begründet anerkannt, ist NKE nach ihrer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder gegen Rücknahme der Ware eine Gutschrift zu erteilen.
Untersagung der Wiederausfuhr
(1) Der [Importeur/Käufer] darf keine Waren, die im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag geliefert werden und unter den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, direkt oder indirekt in die Russische Föderation verkaufen, exportieren oder re-exportieren oder für die Verwendung in der Russischen Föderation bestimmt sind.
(2) Der [Importeur/Käufer] wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1) nicht durch Dritte weiter unten in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.
(3) Der [Importeur/Käufer] wird ein angemessenes Überwachungsmechanismus einrichten und aufrechterhalten, um Handlungen von Dritten weiter unten in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu erkennen, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln würden.
(4) Jede Verletzung der Absätze (1), (2) oder (3) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieses Vertrags dar, und der [Exporteur/Verkäufer] ist berechtigt, angemessene Rechtsmittel zu suchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Kündigung dieses Vertrags.
(5) Der [Importeur/Käufer] wird den [Exporteur/Verkäufer] unverzüglich über jegliche Probleme bei der Anwendung der Absätze (1), (2) oder (3) informieren, einschließlich relevanter Aktivitäten von Dritten, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln könnten. Der [Importeur/Käufer] wird dem [Exporteur/Verkäufer] Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den Absätzen (1), (2) und (3) innerhalb von zwei Wochen nach einer einfachen Anfrage zur Verfügung stellen.
Gültig für alle Drittländer mit Ausnahme der folgenden:
Australien, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Südkorea, Vereinigte Staaten von Amerika und Vereinigtes Königreich.“
Liefermenge
Es gelten die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltenen Mengen und Vermerke.
Gewährleistung
Sämtliche Vorgaben und Annahmen beruhen auf Angaben des Kunden. Unsere Angaben berücksichtigen lediglich jene Risiken, die für uns aufgrund der zur Verfügung gestellten Vorgaben und Informationen erkennbar waren.
Ergebnisse von Berechnungen udgl. sind sorgfältig und nach den aktuellen Regeln der Technik erarbeitet. Sie stellen jedoch keine wie auch immer geartete Funktions-, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitszusage dar und beziehen sich ausschließlich auf Produkte der NKE.
Lager, die innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme, spätestens aber 15 Monate nach Lieferung wegen eines erwiesenen Material- oder Fertigungsfehlers ganz oder teilweise unbrauchbar werden, können von NKE verbessert oder ersetzt verlangt werden.
Weitergehende Gewährleistungs- oder sonstige (Schaden-)Ersatzansprüche in Folge Herstellungs- und Materialfehlern für mittelbare oder unmittelbare Schäden werden ausgeschlossen. Jede Haftung, insbesondere Gewährleistung für gewöhnliche Abnützung oder sonstige Schäden in Folge übermäßiger Benützung, unrichtiger Auswahl der Lager, Überbeanspruchung, abträgliche Lagerbedingungen (zB. Verschmutzung, Rost odgl.), Zerlegung oder sonstigen widmungswidrigen Gebrauch wird ausgeschlossen.
Eine Ersatzlieferung oder Gutschrift erfolgt erst nach einwandfreier Feststellung der Gewährleistungspflicht. Der Käufer hat die beanstandete Ware für NKE kostenlos zu retournieren. Die Ware muss vollständig sein, da eine fach- und sachgerechte Analyse von Schäden und deren Ursache nur auf Grundlage sämtlicher Komponenten sowie einer geeigneten Menge an Schmierstoff erfolgen kann.
Bei Mängelbehebung durch Ersatzlieferung / Verbesserung ist das Ende der Gewährleistungsfrist gesondert schriftlich zu vereinbaren.
Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, so ist die NKE AUSTRIA GmbH berechtigt, sämtliche mit ihr in Verbindung stehenden Kosten (z.B. metallurgische Untersuchungen, Schmierstoffanalysen, Personalkosten etc.) vom Käufer ersetzt zu verlangen.
Garantie
Die Übernahme von Garantien durch NKE muss als solche bezeichnet sein und bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.
Angaben in Katalogen, Broschüren und sonstigen Werbe- oder Informationsschriften stellen zu keinem Zeitpunkt eine Garantie dar.
Haftung
NKE haftet ausschließlich in folgenden Fällen:
- vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
- schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
- Haftung für Personen- und Sachschäden im Zuge privater Nutzung im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes
Die Haftungen, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folge- und reinen Vermögensschäden etc., nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.Die fach- und sachgerechte Verwendung der von NKE gelieferten Produkte liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Käufers. Beschreibungen und Erläuterungen sind unverbindliche Hinweise.
Geheimhaltung
Sämtliche zwischen dem Käufer und NKE ausgetauschten Informationen unterliegen der wechselseitigen Geheimhaltung. Jede Partei behält sich das Eigentum und etwaige andere Rechte an den von ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und/oder Datenträgern und deren Inhalte vor. Eine Vervielfältigung oder auch nur die auszugsweise Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der überlassenden Partei zulässig. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bei Empfang bereits berechtigterweise ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, danach berechtigterweise ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt werden oder die allgemein bekannt sind oder werden.
Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht:
Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen der NKE AUSTRIA GmbH und seinem Käufer ergeben, gilt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Steyr, Oberösterreich als vereinbart. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der NKE in A-4407 Steyr.
Es gilt österreichisches materielles Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechtes. Die Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handelskauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen“ unwirksam oder teilunwirksam sein, dann verpflichten sich die Parteien eine solche Regelung zu treffen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Fall der Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.